Über Feld und Wiesen: Das sollte man vorm Drohnenflug wissen

Über Feld und Wiesen: Das sollte man vorm Drohnenflug wissen

Die Vorstellung, die Welt aus der Vogelperspektive zu sehen, begeistert immer mehr Menschen. Mit modernen Foto- und Videodrohnen lassen sich Landschaften eindrucksvoll in Szene setzen – sei es ein Sonnenuntergang über den Feldern, eine Flusslandschaft oder ein Blick auf die Berge. Diese Technik macht Aufnahmen möglich, die früher nur Profis vorbehalten waren. Neue Möglichkeiten sind jedoch immer auch mit neuen Regelungen verbunden. Bevor Sie sich eine Drohne zulegen und steigen lassen, sollten Sie sich gut über die bestehenden Vorschriften informieren. Das Wichtigste haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Brauche ich einen Drohnenführerschein?

Nicht jede Drohne ist gleich. Sogenannte „Spielzeugdrohnen“ sind kleine Drohnen, die keine Kamera besitzen und in der Regel unter 250 Gramm wiegen. Sie sind unkompliziert zu handhaben und benötigen weder Registrierung noch Führerschein. Ideal für die ersten Flugübungen – dürfen jedoch nicht nachträglich mit einer Kamera aufgerüstet werden, ohne dass sich dadurch neue Einschränkungen ergeben.

Drohnenpilot

Beliebter sind bei Hobby-Piloten daher Modelle, die direkt mit Kamera ausgestattet sind – ebenfalls oft unter 250 Gramm schwer. Für Kameradrohnen ist eine Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt notwendig, ein Führerschein wird in dieser Gewichtsklasse jedoch noch nicht verlangt. Etwas größere Geräte ab 250 Gramm erfordern neben der Registrierung auch den „kleinen“ EU-Drohnenführerschein (A1/A3). Für den privaten Freizeitgebrauch setzen die meisten Nutzer jedoch auf die leichten Varianten, da sie flexibel und unkompliziert sind. Bitte beachten Sie: Eine Haftpflichtversicherung ist für alle Drohnenarten Pflicht!

Wo darf ich meine Drohne steigen lassen?

Die Regeln für den Betrieb sind eindeutig: Eine Drohne darf höchstens 120 Meter hochsteigen und muss immer in Sichtweite bleiben. Verboten sind Flüge in der Nähe von Flughäfen, über Menschenmengen, an Unfallstellen oder in Naturschutzgebieten. Auch beim Überfliegen von Grundstücken ist Vorsicht geboten – die Privatsphäre anderer muss respektiert werden. Erlaubt sind dagegen Flüge auf freien Wiesen, im eigenen Garten, an Stränden oder über weitläufigen Landschaften, solange die allgemeinen Sicherheitsabstände eingehalten werden.

Spaß mit Drohne

Drohnenfliegen als Hobby

Wer einmal mit einer Kamera-Drohne unterwegs war, wird schnell merken, wie spannend dieses Hobby ist. Es verbindet Technikinteresse mit dem Erleben von Natur und eröffnet neue kreative Möglichkeiten. Ganz gleich, ob Sie die schönsten Urlaubsmomente festhalten oder einfach nur die Umgebung erkunden möchten – Drohnenfliegen ist ein modernes Freizeitvergnügen, das immer mehr Anhänger findet.

Damit dieses Vergnügen nicht vorschnell zu Ende geht, sollten Sie stets den Akkustand der Drohne im Auge behalten und das Gerät rechtzeitig nachladen. Ein durchschnittlicher Drohnenakku ermöglicht nur etwa 20–30 Minuten Flugzeit. Daher empfiehlt es sich, bei einem Ausflug in die Natur sowohl Ersatzakkus als auch eine unabhängige Stromquelle zum Nachladen dabeizuhaben. DENQBAR Stromerzeuger bieten hier eine praktische Lösung: Sie liefern zuverlässig Energie, um Drohnenakkus nachzuladen, und versorgen gleichzeitig auch Smartphones, Kameras oder andere Geräte, die Sie auf Ihrem Ausflug dabeihaben. So sind Sie unabhängig von festen Steckdosen und können sich ganz auf Ihr Hobby konzentrieren.

Hinweis

Bevor Sie sich eine Drohne zulegen, sollten Sie sich unbedingt mit den individuellen Besonderheiten, Regeln und Merkmalen Ihres Drohnentyps vertraut machen. Außerdem empfehlen wir, vor dem Steigenlassen der Drohne die Gegebenheiten vor Ort zu prüfen und sicherzustellen, dass das Fliegen dort erlaubt ist. Auf diese Weise gehen Sie auf Nummer sicher und können Ihrem Hobby unbeschwert nachgehen.

Wir wünschen Ihnen einen guten Flug!

Bei Fragen zu unseren Produkten können Sie uns gerne hier kontaktieren.

Ihr DENQBAR-Team


Veröffentlicht: 22.08.2025

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