Schneeräumen - so wird's richtig gemacht!
Der Winter ist nun auch in Deutschland angekommen und hat mit seiner weißen Pracht für richtig Chaos in den letzten Tagen gesorgt. Autobahnen kamen zum Erliegen und auf den Straßen hatte der Winterdienst ordentlich Arbeit vor sich. Selbst zu Hause konnte man sich nicht wirklich zurücklehnen, denn mit Eis und Schnee beginnt auch die Räumpflicht von Hauseigentümern und Mietern. Da es dabei so einiges zu beachten gibt, haben wir für Sie in diesem Blogbeitrag alle wichtigen Informationen zusammengefasst.
Was sagt der Gesetzgeber?
Zum Großteil ist der Hauseigentümer für das Schneeräumen auf dem angrenzenden Gehweg verantwortlich. Dieser kann die Räumpflicht auch an seine Mieter oder Hausverwalter übertragen, muss jedoch kontrollieren, ob ordnungsgemäß geräumt wurde. Als Mieter sind Sie nur zur Schneeräumung verpflichtet, wenn dies ganz klar in Ihrem Mietvertrag geregelt ist. Ebenso ist erforderlich, dass bei mehreren Mietparteien, die Schneeräumpflicht gerecht aufgeteilt wird. Wenn doch einmal jemand auf einem ungeräumten Gehweg zu Schaden kommt, wird der Räumungspflichtige dafür haftbar gemacht, also auch unter Umständen der Mieter selbst.
Wie oft Sie zur Schaufel greifen müssen, ist sehr abhängig von den örtlichen Wetterverhältnissen. Bei starken Schneefällen ist es mehrmals am Tag angebracht, bei Eisregen sollten Sie jedoch schnell reagieren. In der Regel gilt eine Räum- und- Streupflicht von 7 bis 20 Uhr in der Woche, jedoch können diese Zeiten in jeder Kommune etwas abweichen. Auf Gehwegen genügt es meist, einen entsprechend breiten Streifen zu räumen, sodass zwei Fußgänger bequem aneinander vorbei gehen können. Bei stark genutzten Bürgersteigen sollte man jedoch mehr Platz schaffen. Einzelheiten zur Regelung der Räum- und Streupflicht können Sie immer bei Ihrer Gemeinde erfragen.
Wie wird richtig geräumt?
Gerade beim morgendlichen Schneeschieben ist es wichtig, vorher entsprechend gestärkt zu sein. Das mag vielleicht etwas banal klingen, doch beim Schneeschippen wird je nach Grundstück schon ordentlich Power abverlangt und mit einem vernünftigen Frühstück, geht alles viel leichter von der Hand.
Wenn es draußen so richtig kalt ist, sollten wir daran denken, es langsam angehen zu lassen. Sicher kennt das der Eine oder Andere vom Sport, dass es immer besser ist, sich vorher „warmzumachen“. Meist genügt schon eine kleine Runde ums Haus, um die Muskeln auf die anstehende Arbeit und den Körper an die kühlen Außentemperaturen zu gewöhnen.
Natürlich erleichtert das passende Equipment das Schneeräumen erheblich. Schon allein der richtige Schneeschieber ist das A und O. Wer jedoch größere Flächen beräumen muss, wird sich früher oder später nach einer einfacheren Lösung umsehen. Besonders haben sich sogenannte Kombigeräte bewiesen, welche nicht nur allein für das Schneeräumen geeignet sind. Clevere Kehrmaschinen sind beispielsweise dank ihrer zahlreichen Zubehörteile in jeder Jahreszeit flexibel einsetzbar. So kommt die DENQBAR Kehrmaschine mit einer stattlichen Kehrbreite von 100 cm und mit einem praktischen Schneeschild daher. Der Schneeschieber beseitigt den Schnee effektiv, während die Kehrbürsten ein eisfreies Ergebnis hinterlassen. So sparen Sie nicht nur Zeit, sondern auch eine ganze Menge an Muskelkraft und können sich wieder den schönen Dingen des Lebens widmen.
Haben Sie Fragen zu unserer Kehrmaschine oder möchten mehr über die Schneeräumfunktion erfahren? Dann können Sie uns gerne kontaktieren. Unser Kundenservice berät Sie gern.
Bis zum nächsten Mal.
Ihr DENQBAR Team