Form und Inhalt von Gefahrstoffetiketten unterliegen den Bestimmungen der GHS-Verordnung („Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals“). Sie haben die Aufgabe, auf giftige und gesundheitsgefährdende Stoffe mittels Piktogrammen hinzuweisen. Dieses Kennzeichnungssystem mit den entsprechenden Gefahrensymbolen ist weltweit einheitlich und hat damit einen globalen Anspruchscharakter. Seit dem 01.12.2010 müssen Stoffe nach diesem System gut sichtbar gekennzeichnet werden. Am 01.06.2015 wurde die GHS-Verordnung auch auf Gemische ausgedehnt. De facto sind alle Kraftstoff-Kanister vom Endverbraucher auf Grundlage der GHS/CLP-Verordnung zu kennzeichnen.